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Video auf der Website einbetten, ohne Cookie-Banner davor

Eingebettete Videos großer Plattformen verlangen in Deutschland meist eine Einwilligung, bevor sie überhaupt starten dürfen. Dieser Beitrag erklärt die Mechanik dahinter und zeigt die drei Wege, die Unternehmen in der Praxis gehen.

Stand 23. September 20269 Minuten LesezeitEinbetten

Das Firmenvideo ist fertig, es soll auf die Startseite, und plötzlich steht die Frage im Raum, ob vor dem Video erst ein Banner erscheinen muss. Die Frage ist berechtigt, denn beim Einbetten passiert im Hintergrund deutlich mehr, als ein Video anzuzeigen. Wer die Mechanik einmal verstanden hat, entscheidet schneller, welcher der drei üblichen Wege zum eigenen Unternehmen passt.

Was beim Einbetten technisch passiert

Ein eingebettetes Video ist in aller Regel ein Rahmen, ein sogenanntes iframe, das der Browser Ihrer Besucher von einem fremden Server nachlädt. Ihre Seite liefert nur die Stelle, an der das Video erscheinen soll, den Inhalt liefert die Plattform. Damit das funktioniert, baut der Browser eine eigene Verbindung zu diesem fremden Server auf, und zwar bereits beim Aufruf der Seite, lange bevor jemand auf den Abspielknopf gedrückt hat.

Bei dieser Verbindung werden Daten übertragen, die bei jedem Seitenaufruf technisch anfallen: die IP-Adresse des Besuchers, die Angaben des Browsers, häufig auch die Adresse der Seite, auf der das Video steht. Viele Plattformen legen zusätzlich Informationen im Browser ab oder lesen dort bereits vorhandene Informationen aus, etwa Cookies oder Einträge im lokalen Speicher.

Für den Betreiber der Website bleibt das unsichtbar, weil das Video ja einfach erscheint. Sichtbar wird es erst in den Entwicklerwerkzeugen des Browsers: Laden Sie die Seite neu und sehen Sie in der Liste der Anfragen nach, welche fremden Adressen beteiligt sind.

Warum daraus eine Einwilligung wird

Vorab ein Hinweis: Dieser Beitrag beschreibt die technische Mechanik und die Praxis auf Websites, er ist keine Rechtsberatung. Wie Ihr konkreter Fall zu bewerten ist, hängt von Ihrer Seite, Ihren Einbindungen und Ihrem Datenschutzkonzept ab. Lassen Sie das im Zweifel juristisch prüfen, bevor Sie eine Einbindung ohne Abfrage live schalten.

Zwei Punkte führen in der Praxis regelmäßig dazu, dass eine Einwilligung eingeholt wird. Der erste betrifft das Endgerät: Wenn eine Einbindung Informationen auf dem Gerät der Besucher speichert oder dort gespeicherte Informationen ausliest, und das nicht zwingend nötig ist, um einen ausdrücklich gewünschten Dienst bereitzustellen, wird dafür üblicherweise vorher gefragt.

Der zweite Punkt betrifft die Übertragung von Daten an Dritte. Sobald der Browser Inhalte von einem fremden Anbieter lädt, erfährt dieser Anbieter etwas über den Besucher, oft auch dann, wenn das Video gar nicht gestartet wird. Beides zusammen ist der Grund, warum eingebettete Videos in Einwilligungsbannern fast immer als eigener Punkt auftauchen und warum viele Unternehmen nach einem Weg ohne Banner suchen.

Weg 1: Die Zwei-Klick-Lösung

Bei der Zwei-Klick-Lösung zeigt Ihre Seite zunächst nur ein Vorschaubild mit einem kurzen Hinweis, dass beim Abspielen Daten an den Anbieter übertragen werden. Erst wenn jemand zustimmt, wird das eigentliche Video nachgeladen, danach läuft es wie gewohnt. Der Vorteil liegt auf der Hand: Sie bleiben bei der Plattform, die Sie ohnehin nutzen, und ändern nur die Art der Einbindung.

Der Preis dafür ist ein zusätzlicher Klick und ein Hinweistext, der vor dem Video steht. Ein Teil der Besucher bricht an dieser Stelle ab, besonders auf Seiten, auf denen das Video das eigentliche Argument ist. Für ein Video im Blogbeitrag ist das verkraftbar, für das Erklärvideo direkt über dem Angebotsformular oft nicht.

Hinzu kommt, dass die Umsetzung sauber sein muss. Eine Zwei-Klick-Lösung, die das Vorschaubild vom fremden Server holt, verfehlt ihren Zweck, weil die Verbindung dann trotzdem vor dem Klick zustande kommt.

  • Vorschaubild liegt auf dem fremden Server statt auf dem eigenen
  • Das Skript der Plattform wird bereits im Seitenkopf geladen
  • Die Zustimmung wird nicht gespeichert, der Hinweis erscheint bei jedem Video erneut
  • Der Hinweistext nennt nicht, wohin die Daten gehen

Weg 2: Das Video selbst hosten

Die zweite Möglichkeit ist die einfachste und zugleich die unbequemste: Sie legen die Videodatei auf Ihren eigenen Server und binden sie mit dem Video-Element von HTML ein. Es wird nichts von fremden Adressen geladen, es werden keine Cookies gesetzt, und es gibt keinen Dritten, der etwas über Ihre Besucher erfährt.

Dafür übernehmen Sie die Arbeit, die Ihnen eine Plattform sonst abnimmt. Sie müssen die Datei selbst so weit verkleinern, dass sie auch im Mobilfunknetz startet, und Sie liefern jede einzelne Wiedergabe über Ihr eigenes Hosting aus. Wie Sie dabei vorgehen, steht ausführlich in Video komprimieren für das Web und in Videos bremsen die Website aus.

Für ein oder zwei kurze Filme auf einer überschaubaren Website ist dieser Weg völlig ausreichend. Sobald mehrere Videos dazukommen, Untertitel gepflegt werden sollen oder Kollegen ohne Serverzugang etwas hochladen möchten, wird das Selbsthosten schnell mühsam.

Weg 3: Ein Player, der keine Cookies setzt

Der dritte Weg liegt dazwischen. Sie nutzen einen spezialisierten Anbieter, dessen Player bewusst ohne Cookies und ohne Zugriff auf den lokalen Speicher arbeitet und dessen Zweck allein das Ausspielen Ihrer Videos ist, nicht das Beobachten von Zuschauern über viele Websites hinweg. Sie behalten den Komfort einer Mediathek und vermeiden die Einbindungen, die üblicherweise eine Abfrage auslösen.

Ehrlicherweise gehört dazu: Auch hier lädt der Browser weiterhin von einer fremden Adresse, und damit fließt zumindest die IP-Adresse an diesen Anbieter. Ob eine Einbindung ohne vorherige Abfrage vertretbar ist, hängt davon ab, was dabei tatsächlich geschieht und wie Sie das Verhältnis zum Anbieter vertraglich regeln. Auch das ist ein Punkt für die juristische Prüfung und keine Sache, die ein Beitrag wie dieser für Sie entscheiden kann.

Das Widget von auvimix ist nach diesem Muster gebaut: ein Skript, ein Tag, geladen ausschließlich von auvimix.com, ohne Cookies. Video und Podcast laufen im selben Player, die Komprimierung übernimmt der Server nach dem Hochladen, und für WordPress genügt das Einfügen der Adresse über oEmbed.

Worauf Sie bei einem Anbieter achten

Die Werbeaussage, ein Dienst sei datenschutzfreundlich, hilft Ihnen wenig. Prüfbar wird es erst, wenn Sie sich ansehen, was eine Einbindung auf einer echten Seite tut. Die folgenden Fragen ergeben ein belastbareres Bild als jede Produktseite.

Wenn Sie umstellen, gehen Sie in kleinen Schritten vor: Nehmen Sie zuerst eine einzelne Seite, ersetzen Sie dort die Einbindung, prüfen Sie die Netzwerkanfragen und die Ladezeit, und rollen Sie erst danach den Rest aus. Passen Sie am Ende Ihre Datenschutzerklärung an die tatsächlich genutzten Dienste an, und denken Sie an die Einwilligungen der gefilmten Personen, die in Rechte und Einwilligungen beim Video beschrieben sind.

  • Werden Cookies gesetzt oder wird der lokale Speicher genutzt?
  • Von welchen Adressen lädt die Seite nach dem Einbauen tatsächlich?
  • Kommt das Vorschaubild vom eigenen Server oder von außen?
  • Gibt es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung und Angaben zum Serverstandort?
  • Erscheinen am Ende des Videos fremde Vorschläge oder Werbung?
  • Lässt sich jedes Video einzeln sichtbar oder unsichtbar schalten?
TippPrüfen Sie jede Einbindung einmal in einem frisch geöffneten privaten Fenster mit eingeschalteten Entwicklerwerkzeugen. Was vor dem ersten Klick geladen wird, steht dort schwarz auf weiß.

Kurz gefasst

Eingebettete Videos großer Plattformen lösen fast immer eine Abfrage aus, weil sie Informationen auf dem Endgerät ablegen und Daten an Dritte übertragen. Zwei-Klick-Lösung, Selbsthosten und ein cookiefreier Player sind die drei praktikablen Antworten darauf, jede mit eigenen Kosten. Prüfen Sie Ihre Seite einmal selbst im Browser und lassen Sie die rechtliche Bewertung von jemandem vornehmen, der sie verantworten kann.

Häufige Fragen

Reicht ein Hinweis in der Datenschutzerklärung aus?

Ein Hinweis in der Datenschutzerklärung beschreibt, was passiert, ersetzt aber keine Einwilligung, wenn eine nötig ist. Beides gehört zusammen: die Erklärung als Information und die Abfrage vor der Einbindung, sofern Ihr Fall sie verlangt. Das ist ein Praxishinweis und keine Rechtsberatung.

Ist ein Video ohne Cookies automatisch ohne Einwilligung erlaubt?

Nein. Cookies sind nur ein Teil der Frage. Auch ohne Cookies wird beim Nachladen eine Verbindung zu einem fremden Server aufgebaut, und dabei fließen Daten. Ob das ohne Abfrage vertretbar ist, hängt vom Einzelfall und von der vertraglichen Gestaltung ab.

Was ist mit Videos, die nur intern gezeigt werden?

Für Schulungs- oder Teamvideos gelten dieselben technischen Mechanismen, nur ist der Kreis der Zuschauer kleiner. Wichtig ist hier vor allem, dass die Videos nicht öffentlich auffindbar sind und dass Sie steuern können, wer sie sieht.

Videos und Podcasts, die auf Ihrer Website laufen

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